Akkreditierungsbedingungen

Pressezugänge werden nach strengen Kriterien vergeben.

Ein Pressezugang wird nur an Journalisten vergeben, die im Auftrag eines Medienunternehmens tätig sind und ihren Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit bestreiten. Dies gilt für alle Journalisten der Printmedien (einschließlich derjenigen, die für Online-Medien arbeiten), des Rundfunks und des Fernsehens, für Kamerateams und Pressefotografen.

Diese Akkreditierung ist ein Instrument, das ihnen die professionelle Ausübung ihrer Tätigkeit ermöglicht.

Sie berechtigt in keinem Fall zum freien Eintritt.

Erhalt

  1. Inhaber eines vom SPF Intérieur ausgestellten offiziellen Presseausweises haben per Definition Zugang zum Passierschein.
  2. Journalisten, die nicht über diesen offiziellen Presseausweis verfügen, aber einen Antrag stellen und über eine Vollmacht eines Medienunternehmens mit einem vom Chefredakteur unterzeichneten Auftrag verfügen, werden unter bestimmten Bedingungen akkreditiert. Dies betrifft:
  • Anerkannte audiovisuelle Medien (nationale Radiosender – regionale und nationale Fernsehsender)
  • Lokale Radiosender, wenn ihr Sendegebiet in einem Umkreis von 30 km um die Strecke liegt.
  • Printmedien mit ausreichender Auflage (Tageszeitungen, Zeitschriften, Haus-zu-Haus-Zeitschriften)
  • Elektronische Medien, die im Bereich Motorsport tätig sind und eine ausreichende Anzahl von täglichen Besuchern nachweisen können – es müssen unabhängige Besucherstatistiken vorgelegt werden können. Um eine Akkreditierung im Namen einer Website zu erhalten, dürfen die auf den betreffenden Websites veröffentlichten Beiträge sich nicht auf eine einfache Interpretation der Ergebnisse beschränken. Mindestens 50 % der veröffentlichten Artikel müssen von Mitgliedern der Redaktion verfasst worden sein und dürfen nicht einfach aus Pressemitteilungen übernommen worden sein.

Sie müssen mindestens eine Vorstellung der Veranstaltung enthalten, über die sie berichten werden.

BLOGS und persönliche Facebook-Seiten werden nicht akzeptiert.

  • Fotografen, die einem anerkannten Berufsverband angehören und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können, erhalten eine Akkreditierung, sofern sie für ein Medienunternehmen arbeiten.
  • Journalisten oder Fotografen, die für eine nationale oder internationale Presseagentur (Belga, AFP, Photonews, Reuters usw.) arbeiten, erhalten eine Akkreditierung, sofern sie einen Auftrag vorlegen können.
  • Fotografen oder Presseverantwortliche, die von einer Serie, einer Meisterschaft oder einem Veranstalter beauftragt sind, können eine Akkreditierung erhalten, wenn sie einen Auftrag vorlegen.

AUSSCHLÜSSE: In jedem Fall ausgeschlossen sind

  1. Amateurfotografen
  2. Fotografen, die ausschließlich für Websites tätig sind
  3. Mitarbeiter von Websites für Fahrer, Beifahrer oder Teams
  4. Mitarbeiter und Fotografen von Fotowebsites.

BEDINGUNGEN / SONSTIGES

  • Pro Medium werden maximal (2) Akkreditierungen vergeben.
  • Ausweise werden nur an Erwachsene über 18 Jahren ausgegeben.
  • Ein Ausweis ist streng persönlich und nicht übertragbar.
  • Akkreditierungsanträge müssen spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung eingereicht werden.
  • Die Organisation behält sich das Recht vor, eine Akkreditierung bei Missbrauch oder Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften zu entziehen.
  • Die Organisation weist darauf hin, dass ohne eine von der DGTA ausgestellte Betriebsgenehmigung der Klasse 1A der Einsatz von Drohnen im Freien gemäß dem Königlichen Erlass vom 10. April 2016 verboten ist.
  • Die Organisation kann die von den von ihr akkreditierten Fotografen verbreiteten Bilder frei verwenden, die kommerzielle Nutzung dieser Aufnahmen ist ausgeschlossen und beschränkt sich auf Werbezwecke für die Veranstaltung.

Akkreditierungsantrag