Pressezugänge werden nach strengen Kriterien vergeben.
Ein Pressezugang wird nur an Journalisten vergeben, die im Auftrag eines Medienunternehmens tätig sind und ihren Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit bestreiten. Dies gilt für alle Journalisten der Printmedien (einschließlich derjenigen, die für Online-Medien arbeiten), des Rundfunks und des Fernsehens, für Kamerateams und Pressefotografen.
Diese Akkreditierung ist ein Instrument, das ihnen die professionelle Ausübung ihrer Tätigkeit ermöglicht.
Sie berechtigt in keinem Fall zum freien Eintritt.
Erhalt
Sie müssen mindestens eine Vorstellung der Veranstaltung enthalten, über die sie berichten werden.
BLOGS und persönliche Facebook-Seiten werden nicht akzeptiert.
AUSSCHLÜSSE: In jedem Fall ausgeschlossen sind
BEDINGUNGEN / SONSTIGES